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Finanzlexikon: garantiefonds
garantiefonds
Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist ein internationales, multilaterales Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO), das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt.
GATS § 3 Abs 1: GATS umfasst alle Dienstleistungen, mit Ausnahme solcher Dienstleistungen, die im Rahmen staatlicher Zuständigkeit erbracht werden. Dienstleistungen, die im Rahmen staatlicher Zuständigkeit erbracht werden, werden definiert als Dienstleistungen, die weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern erbracht werden.
Die OECD schlägt vor, Dienstleistungen, die im Rahmen staatlicher Zuständigkeit erbracht werden als non profit aufzufassen. Multilateral bedeutet in diesem Zusammenhang, dass zwei Länder verhandeln und alle übrigen das Ergebnis ratifizieren (dem Ergebnis zustimmen) können.
Geschichte
Dieser Vertrag gilt nicht nur für den Handel mit Dienstleistungen, sondern auch für den Konsum von Dienstleistungen im Inland sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Investoren. Es lehnt sich somit an das beim WTO-Gipfel (1999) in Seattle gescheiterte Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) an. Das MAI beabsichtigt in diesem Zuge, Schadenersatzansprüche für Konzerne gegenüber Regierungen zu ermöglichen, in deren Land gestreikt wird oder in dem höhere Arbeitnehmer- oder Umweltschutzgesetze in Kraft treten. Der Schadenersatz für den Konzern soll sich nach der Gewinnschmälerung richten, die dem Konzern durch die Maßnahmen entstanden ist.
Das GATS-Abkommen wurde am Ende der Uruguay-Runde am 1.1. 1995 unterzeichnet (GATS 1995). Damals wurde beschlossen, den Vertrag nach fünf Jahren zu überarbeiten. So wird das GATS seit Beginn 2000 neu verhandelt (GATS 2000). Die Verhandlungen sollen bis zum Ende der "Neuen Runde" (der in Doha unter gewissen Konditionen vereinbarten neuen Verhandlungsrunde) 2005 abgeschlossen sein. Um dies zu erreichen, hat die Ministerkonferenz den Verhandlungsrahmen festgelegt. In den WTO-Verträgen geht es nicht nur um Exporte, sondern um nahezu alle Gesetze, die Menschen, Arbeitnehmer, Wohlstand und soziale Absicherung betreffen. Wichtiges Eckdatum der laufenden Verhandlungen war der 30.6. 2002, bis zu diesem Tag konnten Mitgliedsländer an andere Mitgliedsländer Forderungen stellen, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen. Bis zum 31.3. 2003 haben nun die Länder Zeit, Angebote abzugeben: So könnte Indien etwa anbieten seine Wasserwirtschaft zu liberalisieren.
Der ehemalige Direktor der GATS Abteilung im WTO Sekretariat David Hartridge meinte: Ohne den enormen Druck der amerikanischen Finanzdienstleister, insbesondere von Firmen wie American Express oder Citicorp, hätte es kein Dienstleistungsabkommen gegeben. Neben Banken und Versicherungen zählen große Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und Gesundheitskonzerne, wie private Krankenhauskonzerne, zu den vermutlichen Gewinnern des GATS.
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